Leistungen

Allgemeine Leistungen

  • Betreuung in beschützter Einrichtung (Pflegeheime)
  • EKG in Ruhe
  • EKG unter Belastung
  • Gesundheitsuntersuchungen (“Check-up”) für Frauen und Männer
  • Hautkrebsvorsorge mit Auflichtmikroskopie (Dermatoskopie)
  • Impfen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)
  • Krebsvorsorgeuntersuchungen
  • Kur- und Reha-Anträge
  • Laboruntersuchungen: alle Blut-, Urin-, Stuhluntersuchungen
  • Langzeit-Blutdruckmessung
  • Lungenfunktionsuntersuchungen
  • Psychosomatische Grundversorgung
  • Sonographische Untersuchungen des Bauch- und Brustraums sowie der Halsweichteile und Schilddrüse (Ultraschall)
  • Teilnahme am hausärztlichen Notdienst
  • Teilnahme am Hausarztmodell verschiedener Krankenkassen
  • Untersuchungen für Versicherungen, Atteste und Anträge

Besondere Leistungen

  • Gelbfieberimpfstelle
  • Reisemedizinische Beratung mit Reiseimpfungen
  • Teilnahme an strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP) für Diabetes mellitus, Koronare Herzerkrankung, Asthma und chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen
  • Allergiebehandlung mit Bioresonanz (keine Kassenleistung)
  • Schmerzbehandlung mit Physiokey oder Bioresonanz (keine Kassenleistung)
  • Oxyven Intravenöse Sauerstoffbehandlung (keine Kassenleistung)

Ihre gesetzliche Krankenversicherung bietet Ihnen bei der Behandlung und Verhütung von Erkrankungen einen guten Versicherungsschutz, solange dies medizinisch notwendig ist und nach wirtschaftlichen Kriterien erfolgt. Nicht alle oben genannten Leistungen werden durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen. Darüber hinaus kann es aber sinnvoll sein, zusätzliche medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Damit können Gesundheitsstörungen erkannt werden, die sich noch nicht in Krankheitssymptomen geäußert haben: Krankheitsrisiken können besser eingeschätzt oder auch neue sportliche Aktivitäten und Diätmaßnahmen unterstützt werden. Solche diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen werden als „Individuelle Gesundheitsleistungen“ bezeichnet. Die Kosten sind vom Patienten selbst zu tragen. Abrechnungsgrundlage ist hierbei die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Wir beraten Sie gerne darüber.